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Ihr Wehrleiter R. Schlapp
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Für weitere Informationen über den staatlich anerkannten Erholungsort Weinböhla folgen Sie dem Link.
Letzter Einsatz
| Einsatzart | THL |
| Einsatzort | Dresdner Str, 01640 Coswig |
| Einsatzbeginn | 17.09.2026 15:22 Uhr |
| Einsatzende | 17.09.2026 16:00 Uhr |
| Einsatzkräfte | 4 |
| Fahrzeuge | VRW |
| weitere Kräfte | FF Coswig, Brockwitz, Rettungsdienst, Polizei |
Neues aus der Feuerwehr
🏅🚒 Leistungsabzeichen Bronze erfolgreich abgelegt! 🚒🏅
Heute war ein ganz besonderer Tag für die Freiwillige Feuerwehr Weinböhla: Unsere Kameraden haben das Leistungsabzeichen in Bronze erfolgreich abgelegt! 🎉👏
Die Abnahme fand im Zentrum für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen in Glaubitz statt. Die Aufregung war bei allen Beteiligten deutlich zu spüren, denn seit über zehn Jahren stellten sich erstmals wieder Kameraden unserer Feuerwehr dieser Herausforderung.
Besonders anspruchsvoll waren das unbekannte Terrain sowie die Prüfungssituation selbst. Insgesamt sechs Prüfer achteten genau auf die korrekten Befehle und die ebenfalls korrekte Ausführung der vorgegebenen Abläufe. Hier galt es, konzentriert zu bleiben und das in den vergangenen Wochen intensiv Trainierte sicher abzurufen. 💪🚒
Umso größer war am Ende die Freude: Alle Mühen und die intensive Vorbereitung haben sich ausgezahlt. Das Leistungsabzeichen in Bronze wurde erfolgreich bestanden! 🥉
Zum Abschluss wurde das Leistungsabzeichen durch den Kreisbrandmeister des Landkreises Meißen und einen Vertreter des Kreisfeuerwehrverbandes an unsere Kameraden überreicht.
Wir sind stolz auf euch und gratulieren ganz herzlich zu dieser tollen Leistung! 👏🔥
Ein großes Dankeschön gilt auch allen, die unsere Kameraden in den vergangenen Wochen bei der Vorbereitung und Ausbildung unterstützt haben.
Herzlichen Glückwunsch zum Leistungsabzeichen in Bronze! 🥉🚒



Seine eigenen Kinder mit, das Auto verlassen um kurz einpaar Blumen einzukaufen
Sie wollen das wir rechtzeitig bei Ihnen sind …
… dann denken auch Sie bitte an die deutschen Gesetze. In der StVO ist das Halten und Parken klar definiert. Täglich erleben wir es, dass Fahrzeuge vor Feuerwehrausfahrten stehen und im Einsatzfall die Feuerwehr behindern.
Zum nachlesen in der StVO §12 (Halten und Parken)
Tatbestandsnummer 112000 bis 112612
Sie hielten/parkten …
- verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehrauffahrtszone, einer Feuerwehrzufahrt oder eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen).
- vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
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