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Wir möchten Ihnen aktuelle Informationen & Tipps vermitteln und dabei einen Einblick in unsere Arbeit geben.
Ihr Wehrleiter R. Schlapp
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Für weitere Informationen über den staatlich anerkannten Erholungsort Weinböhla folgen Sie dem Link.
Letzter Einsatz
| Einsatzart | THL |
| Einsatzort | August-Bebel-Str., 01689 Weinböhla |
| Einsatzbeginn | 12.02.2026 08:54 Uhr |
| Einsatzende | 12.02.2026 09:32 Uhr |
| Einsatzkräfte | 7 |
| Fahrzeuge | LF16 |
| weitere Kräfte | RTW |
Neues aus der Feuerwehr
Ausbildungsdienst bei der Jugendfeuerwehr
Am gestrigen Donnerstag, 26.02., trafen sich unsere Jugendlichen zum ersten Dienst nach den Ferien.
Der erste Teil bestand aus Theorie, Thema war Einsatzstellenabsicherung. Dabei standen Fragen wie: „Was haben wir für Equipment in der Feuerwehr?“, „Was muss beim Absichern beachtet werden?“ und „Was kann zum ausleuchten der Einsatzstelle verwendet werden?“, im Fokus.
Das gelernte kannte dann auch gleich im zweiten, praktischen, Teil gefestigt werden. Hierfür wurden die Jugendlichen in zwei Gruppen aufgeteilt. Bei der einen Station wurde das Stativ, zum ausleuchten , aufgebaut, während bei der zweiten Station speziell das korrekte absichern einer Einsatzstelle geübt wurde. Parallel dazu fand eine kleine Gerätekunde bei unserem Löschfahrzeug (LF 16), Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 St.) und unserm Vorausrüstwagen (VRW) statt.
Weiterbildung „hilflose Person“
Am 05.März 2026 fand unsere Ausbildung mit dem Schwerpunkt „hilflose Person“ statt. Ziel der Ausbildung war es einen Zugang zu der hilflosen Person zu bekommen und dabei nach Möglichkeit Schäden an Fenstern und Türen so gering wie möglich zu halten. Wir übten das Öffnen einer ins Schloss gefallenen Tür, eines angekippten Fensters sowie Ziehen eines Schließzylinders. Des Weiteren wurde das rechtliche Themen besprochen: „Wann dürfen wir in eine Wohnung ‘eindringen‘?“, „Wie stellen wir Verschlusssicherheit wieder her?“ und „Was ist für unseren Eigenschutz wichtig?“.


Seine eigenen Kinder mit, das Auto verlassen um kurz einpaar Blumen einzukaufen
Sie wollen das wir rechtzeitig bei Ihnen sind …
… dann denken auch Sie bitte an die deutschen Gesetze. In der StVO ist das Halten und Parken klar definiert. Täglich erleben wir es, dass Fahrzeuge vor Feuerwehrausfahrten stehen und im Einsatzfall die Feuerwehr behindern.
Zum nachlesen in der StVO §12 (Halten und Parken)
Tatbestandsnummer 112000 bis 112612
Sie hielten/parkten …
- verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehrauffahrtszone, einer Feuerwehrzufahrt oder eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen).
- vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
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